DRK - Aus Liebe zum Menschern

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Büdingen e.V.
Vogelsbergstr. 94
63654 B Ü D I N G E N

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Fahnen

Humanitäres Völkerrecht

Was hat das DRK mit dem humanitären Völkerrecht zu tun?

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall auch kennen und entsprechend umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

SanZug 1.Weltkrieg202Verletztentransportzug  1914-/1918


Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern. Es sucht jedoch mit seinen Regeln, das menschliche Leid im Krieg zu mildern.
Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (wie Verwundete, Gefangene und Zivilisten) und legt den kriegführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

Sanauto 1.Weltkrieg02Verletztentransportwagen 1914-/1918

Die Genfer Abkommen

Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren beiden Zusatzprotokollen von 1977 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2004 waren 192 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen, das I. Zusatzprotokoll hatten 162, das II. Zusatzprotokoll 157 Staaten ratifiziert.

Eine umfassende Information zum humanitären Völkerrecht finden Sie unter
www.drk.de/voelkerrecht/index.html "

 


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