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Foto: pixabay.com

Neues aus der ambulanten Pflege

Wundern Sie sich nicht. Monika Bischoff, Leiterin der ambulanten Pflege des DRK Kreisverbandes Büdingen, hat geheiratet und den Nachnamen ihres Mannes angenommen. Sie heißt nun Monika Savioli. (Foto: Kaltenschnee)

Bislang hat sich Monika Savioli selbst um die Rechnungen ihrer Kunden an die Pflegekasse gekümmert. Doch sie sagt: „Wir können das als ambulanter Pflegedienst schlicht nicht mehr leisten. Der Verwaltungsaufwand ist zu groß. Wir haben schließlich keinen Überblick, ob eine pflegebedürftige Person auch noch Hilfen von anderen Anbietern bezieht, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.“ Ist der monatliche Betrag von 125 Euro nämlich aufgebraucht, muss die pflegebedürftige Person zuzahlen. Da könne es unliebsame Überraschungen geben, vor allem, wenn Leistungen von verschiedenen Anbietern bezogen werden.

In einem Schreiben hat sie die Kunden darauf hingewiesen, dass diese nun Rechnungen über diese Leistungen selbst bei ihrer Pflegekasse einreichen müssen. „Damit haben unsere Kunden und deren Angehörigen einen guten Überblick über Hilfen, die sie bezogen haben, und über die die Kosten, die dadurch entstanden sind. Sie behalten im Auge, wieviel Geld sie noch zur Verfügung haben, bis der Entlastungsbetrag aufgebraucht ist.“ Damit gewinnen die Kunden beziehungsweise deren Angehörige auch an Verantwortung und Selbstbestimmtheit.

„Unser Verwaltungsteam hat alle relevanten Informationen für unsere Kunden so aufbereitet, dass sie die Rechnungen an ihre jeweilige Pflegekasse bequem einreichen können“, schildert Monika Savioli. Um es Kunden noch einfacher zu machen, wurde sogar ein Formular vorbereitet: „Das wird von uns an die Rechnung getackert, Das muss nur noch unterschrieben werden und kann dann von unseren Kunden oder deren Angehörigen bei der Pflegekasse eingreicht werden. Aber das ist noch nicht alles: „Wenn es für unsere Kunden nicht mehr möglich ist, Briefe zur Post oder zum Briefkasten zu bringen, nehmen unsere Mitarbeiter den frankierten Brief mit und legen Ihn in unsere Poststelle zum Versand.“ Genau so wie hier beschrieben, ist auch das Procedere, wenn Kunden und deren Angehörige Verhinderungspflege (§39, SGB XI) in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige erhalten diese, wenn pflegende Angehörige eine Vertretung brauchen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Pflegeperson in Urlaub ist oder erkrankt. 

„Wir wollen die Menschen, die wir ambulant pflegen, auch in diesen Angelegenheiten unterstützen und helfen, wo es nur geht. Schließlich sind wir die Fachleute und kennen uns mit den gesetzlichen Vorgaben bestens aus“, so Monika Savioli.

Bei Fragen rund um die ambulante Pflege und mögliche Pflegeleistungen steht das Team um Monika Savioli unter der Telefonnummer 0 60 42 88 08 25 zur Verfügung. Menschen, die die ambulante Pflege des DRK Kreisverbandes Büdingen in Anspruch nehmen möchten, können unter dieser Telefonnummer einen Beratungstermin vereinbaren.