Sind für Menschen da, die Hilfe brauchen: Birgit Hanusch und Monika Bischoff (Foto: Kaltenschnee)
Braucht ein Mensch ambulante Pflege, stellen sich Angehörigen und Betroffenen viele Fragen. Monika Bischoff leitet unseren ambulanten Pflegedienst seit vielen Jahren. Für Angehörige und Kunden ist sie die Ansprechpartnerin für diese Fragen. Sie hat mit uns über Pflegeleistungen, große und kleine Körperpflege sowie Prophylaxe gesprochen. Sie sagt: "Die meisten unserer Kunden benötigen als erstes Hilfe im Haushalt. Die Pflegeversicherung gewährt bei Pflegegrad 1 einen Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich für die Hauswirtschaft. Das sind umgerechnet etwa dreieinhalb bis vier Stunden Hilfe im Haushalt pro Monat.“
Als einen Kernbereich der ambulanten Pflege nennt sie die regelmäßige Körperpflege der Kunden. Hier wird zwischen großer und kleiner Körperpflege unterschieden. Was das Erst- beziehungsweise Zweitgenannte genau umfasst, ist in einem Leistungskatalog festgehalten. So beinhaltet die kleine Körperpflege An- und Auskleiden sowie Teilwaschen, vor allem die Wäsche unter den Armen und im Intimbereich. Außerdem Zahn- und Mundpflege. Wenn jemand bei einer kleinen Körperpflege lieber die Füße gewaschen bekommen möchte, geht das nach Absprache natürlich auch. Hinzu kann man weitere Leistungen wählen. Hilfen beim Verlassen des Bettes, Kämmen und/oder Rasieren zum Beispiel. Oder einfache Hilfe bei Ausscheidungen oder dem Wechsel von Inkontinenzwindeln. Die große Körperpflege beinhaltet ebenfalls An- und Auskleiden, den Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie die Ganzkörperpflege inklusive Haarwäsche. Kämmen und Rasieren kann man hinzuwählen genauso wie einfache Hilfen beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes.
Doch zu den Leistungen des Pflegedienstes gehört weit mehr als Körperpflege und Hauswirtschaft. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, beim Aufstehen und Zubettgehen gehören ebenso dazu wie die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation oder die Prophylaxe. So achtet eine Pflegekraft beispielsweise darauf, dass sich bei einer bettlägerigen Person kein Dekubitus entwickelt. Wundliegen entsteht durch anhaltenden Druck auf eine Hautstelle und kann durch regelmäßiges Wechseln der Liegeposition vermieden werden. Ein weiteres Beispiel: Stellt eine Pflegekraft fest, dass ein Kunde durch langes Liegen und wenig Bewegung Schäden an den Gelenken davontragen könnte, kann sie Maßnahmen zur Mobilisierung einleiten oder Physiotherapie empfehlen.
Für jene, die sich im Internet zum Thema informieren möchten, bietet das Bundesministerium für Gesundheit einige Informationen. Sie sind auf den Internetseiten des Ministeriums in leichter Sprache zu finden.
www.bundesgesundheitsministerium.de