Neues aus der ambulanten Pflege
Wundern Sie sich nicht. Monika Bischoff, Leiterin der ambulanten Pflege des DRK Kreisverbandes Büdingen, hat geheiratet und den Nachnamen ihres Mannes angenommen. Sie heißt nun Monika Savioli. (Foto: Kaltenschnee)
Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf vielerlei Pflegeleistungen, die von der Pflegeversicherung gedeckt sind. Monika Savioli, Leiterin der Ambulanten Pflege des DRK-Kreisverbandes informiert im Gespräch über Neuerungen rund um die sogenannte Entlastungsleistungen nach §45b des 9. Sozialgesetzbuches.
Wie der Begriff bereits vermuten lässt, dienen diese Leistungen zum einen dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Zum anderen sollen sie die Pflegebedürftigen in deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag fördern. Um beides sicherzustellen, haben diese Menschen monatlich einen Anspruch auf einen Betrag von 125 Euro von ihrer Pflegekasse. Dieses Geld kann unter anderem für Hilfen im Haushalt verwendet werden, aber auch für Kurzzeitpflege oder Leistungen bei der Tages- und Nachtpflege. „Wir haben Kunden, zu denen alle zwei Wochen eine unserer Haushaltshilfen kommt, um sauberzumachen.“ Wird der Entlastungsbetrag innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausgeschöpft, können die Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Sie verfallen dann erst zum 30. Juni.